Geänderte Hygienevorschriften für Gottesdienste
Die Hygienevorschriften zur Mitfeier von Gottesdiensten haben sich am 3. September geändert. Es darf auch ein medizinische Maske verwendet werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf nach Einnahme des Sitzplatzes abgelegt werden. Folgende Hygienevorschriften sind momentan gültig: |
Anweisungen zur Mitfeier von Gottesdiensten zur Einhaltung der Staatlichen Infektionsvorschriften
Stand 05.9.2021 |