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Pfarrbüro

Mo., Mi., Fr.
Mi.
9:00 - 11:00 Uhr
18:00 - 19:00 Uhr

Tel: 08773 / 432
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Geänderte Hygienevorschriften für Gottesdienste

Die Hygienevorschriften zur Mitfeier von Gottesdiensten haben sich am 3. September geändert. Es darf auch ein medizinische Maske verwendet werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf nach Einnahme des Sitzplatzes abgelegt werden.

Folgende Hygienevorschriften sind momentan gültig: 

Anweisungen zur Mitfeier von Gottesdiensten

zur Einhaltung der Staatlichen Infektionsvorschriften

  

  • Am Gottesdienst teilnehmen, dürfen nur Personen, die keine Krankheitssymptome wie Fieber oder Atemwegsprobleme haben, infiziert oder unter Quarantäne gestellt sind.

 

  • Beim Betreten der Kirche muss jeder Gottesdienstteilnehmer eine FFP-2 Maske oder einen medizinischen Mundschutz tragen und die Hände am Eingang desinfizieren.

 

  • Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und nur die Bänke zu besetzen, die gekennzeichnet sind. Personen, eines gemeinsamen Haushalts sind von der Abstandsregel ausgenommen.

 

  • Die Mund-Nasenbedeckung darf während des Gottesdienstes nach der Einnahme des Sitzplatzes abgelegt werden.

 

  • Zur Kommunionausteilung ist die Maske zu tragen.  Um den Abstand zu wahren, muss zum nach vorne gehen der Mittelgang benutzt werden und als Rückweg die Seitengänge.  Mundkommunion ist momentan nicht möglich. 

 

  • Für die Kollekte werden an den Ausgängen Körbchen aufgestellt, so dass sie ohne Berührung benutzbar sind.

 

  • Der Gebrauch von Weihwasser am Eingang der Kirche ist momentan leider nicht möglich.

 

Stand 05.9.2021